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Der EuGH bestätigt die rechtlichen Bedingungen zum EU Führerschein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem Urteil vom 26.04.2012 bestätigt, dass ein EU Führerschein welcher im Ausland erworben wurde nicht von deutschen Behörden und Gerichten einfach verweigert werden darf, dies gilt auch wenn zuvor die Fahrerlaubnis zum Beispiel wegen Drogen, Alkohl, Punkten oder Straftaten hierzulande entzogen war.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem Urteil vom 26.04.2012 bestätigt, dass ein EU Führerschein welcher im Ausland erworben wurde nicht von deutschen Behörden und Gerichten einfach verweigert werden darf, dies gilt auch wenn zuvor die Fahrerlaubnis zum Beispiel wegen Drogen, Alkohl, Punkten oder Straftaten hierzulande entzogen war.
eu-führerschein - 30. Apr, 00:07